Hinweiskarten Starkregengefahren für den Freistaat Sachsen
Während der Klimawandeleffekt anhand der steigenden Temperaturen direkt erkennbar ist, weisen die jährlichen Niederschlagssummen noch keinen eindeutigen Trend auf. Offensichtlich ist jedoch bereits eine Veränderung der innerjährlichen Niederschlagsverteilung. Dies hat zur Folge, dass Starkregenereignisse zukünftig häufiger auftreten werden und deren Intensitäten gefährlich ansteigen. Schon heute fallen die durchschnittlichen Monatsniederschläge manchmal an einem einzigen Tag. Die Folgen sind Überflutungen, die prinzipiell überall auftreten können, auch abseits von Bächen und Flüssen.
Für den Bevölkerungsschutz und die Schadensminderung ist es von besonderer Bedeutung, die Gefährdung durch Starkregen praxisnah abschätzen zu können. Ein zentrales Element im Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement ist die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten für diese Gefährdungen. Während für die Bewertung von Hochwassergefahren an Fließgewässern durch die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und das Bundes- und Landeswassergesetz rechtliche Regelungen sowie Gefahren- und Risikokarten vorliegen, ist dies für Starkregenrisiken mit wild abfließendem Wasser noch nicht gegeben.
Die Hinweiskarten Starkregengefahren können im ersten Schritt als einheitliche Grundlage für die Identifizierung von Starkregengefährdungen insbesondere in Siedlungsgebieten des ländlichen Raums dienen, aus denen dann entsprechende Vorsorgekonzepte entwickelt werden können. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat gemeinsam mit Fachbehörden aus Bund und Ländern bundeseinheitlich und flächendeckende Hinweiskarten für Starkregengefahren erarbeitet. Diese wurden am 11. Oktober 2024 auf der Messe FLORIAN für das Gebiet des Freistaats Sachsen vorgestellt und der Öffentlichkeit als interaktive Webkarten im Geoportal zugänglich gemacht: Hinweiskarte Starkregengefahren im Landwirtschaft- und Umweltinformationssystem für Geodaten
Die Karten zeigen realistische Szenarien zu möglichen Überflutungen für ein seltenes und ein extremes Ereignis, insbesondere die dabei auftretenden maximalen Überflutungstiefen und Strömungsgeschwindigkeiten. Als Grundlagendaten für die Simulation dienten verschiedene Geodaten des Bundes und der Länder und statistische regionale Niederschlagsdaten des Deutschen Wetterdienstes.
Kommunen, Planern und Einsatzkräften wird es damit ermöglicht, die dargestellten Schwerpunkte genauer zu untersuchen, um anschließend adäquate Maßnahmen abzuleiten, sowohl präventiv als auch im akuten Katastrophenfall.
Im September 2024 ist die novellierte Förderrichtlinie Hochwasser/Gewässerschutz in Kraft getreten. Die Förderrichtlinie wurde um den Themenkreis Starkregenmanagement erweitert. Eine Schlüsselrolle tragen bei der Umsetzung der Strategie die Kommunen. In der Verantwortung kommunaler Träger und Gebietskörperschaften liegen vor allem Vorsorgemaßnahmen insbesondere in Bezug auf die kommunale Infrastruktur, Planung und Gefahrenabwehrplanung. Seitens der Kommunen müssen nunmehr auch verstärkt Rückhaltekonzepte, Konzepte zum Sturzflut-Risikomanagement sowie Gefährdungs- und Risikobetrachtungen (inkl. Gefahren- und/oder Risikokarten) erstellt werden. Aus diesem Grunde werden nunmehr auch die Konzepte mit 75% gefördert werden. Auch investive Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen sind förderfähig.
Weitere Informationen: Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz in der zentralen Förderdatenbank des BMWUK
Kommunen können sich ab 2025 vom Kompetenzzentrum für Hochwassereigenvorsorge beraten lassen: Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen