Hauptinhalt

Anhörung

Anhörung

Für den bundesdeutschen Anteil der Flussgebietseinheiten (FGE) Elbe und Oder wurde auf Grundlage der Gefahren- und Risikokarten jeweils ein Risikomanagementplan aufgestellt.
Der Risikomanagementplan fasst die Ergebnisse der Bearbeitungsschritte bei der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zusammen. Als Grundlagen werden die Bestimmung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko und die Erstellung der Gefahrenkarten und Risikokarten beschrieben. Die Ziele des Hochwasserrisikomanagements werden benannt und die notwendigen Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele im nationalen Teil der jeweiligen FGE zusammengefasst.

Für Risikomanagementpläne ist eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Zweck der SUP ist es, die Auswirkungen eines Planes für die Umwelt und den Menschen frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Dazu wird ein Umweltbericht erstellt, in dem die Auswirkungen der Maßnahmen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, biologische Vielfalt, Klima, Landschaft und Kultur- sowie Sachgüter beschrieben und bewertet werden.

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2020 bis zum 22. Juni 2021 fand eine öffentliche Anhörung statt. Sie war3en aufgerufen, sich zu den Hochwasserrisikomanagementplänen und Umweltberichten für den Zeitraum 2021 bis 2027 zu äußern.

Nach Abschluss der Anhörung wurden die Stellungnahmen von den zuständigen Behörden ausgewertet. Die Anmerkungen mit regionalem Bezug sind auf Landesebene bewertet worden. Anmerkungen mit überregionalem Bezug wurden in den Gremien der jeweiligen Flussgebietseinheit abgestimmt. Bei Annahme des Plans wird in einer zusammenfassenden Erklärung u.a. über den Umfang und die Art der berücksichtigten Stellungnahmen informiert.

Im Anschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich ihrer Relevanz für das weitere Verfahren überprüft. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Risikomanagementplan und zum Umweltbericht werden vollständig gesichtet und bezüglich der vorgebrachten Einzelforderungen systematisiert. Zu jedem einzelnen Argument hinsichtlich eines Änderungs- bzw. Ergänzungswunsches haben die zuständigen Behörden jeweils für den Risikomanagementplan und den Umweltbericht deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung abzustimmen.

zurück zum Seitenanfang