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Umsetzung HWRM-RL

Sachsen hat nach dem Hochwasser 2002 für alle Gewässer I. Ordnung Hochwasserschutzkonzepte aufgestellt, die wesentliche Anforderungen der HWRM-RL erfüllen. Sachsen hat daher die Anerkennung dieser Vorleistungen nach Artikel 13 HWRM-RL beantragt.

Unabhängig davon hat sich Sachsen an der Umsetzung der HWRM-RL auf Ebene der Flussgebiete Elbe und Oder intensiv beteiligt.

Im Ergebnis dieses Prozesses werden Risikogebiete bestimmt, Gefahren- und Risikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne für die jeweilige Flussgebiete erstellt.

Da die Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebiete der Elbe und der Oder großmaßstäbliche Planungsinstrumente und daher allgemein gefasst sind, werden sie durch das Maßnahmenprogramm konkretisiert. Das Maßnahmenprogramm enthält konkrete Vorschläge und Maßnahmen, die u.a.  aus den Maßnahmenvorschlägen der Hochwasserschutzkonzepte hervorgegangen sind. Ebenso sind dort Vorsorgemaßnahmen abgebildet, die im Rahmen der sächsischen Hochwasserschutzstrategie entwickelt wurden oder auf Erfahrungen der Hochwasserereignisse in der jüngeren Vergangenheit beruhen, so dass alle Handlungsfelder des Hochwasserrisikomanagements abgedeckt sind. Die Maßnahmen und Vorschläge beziehen sich ausschließlich auf Hochwasser aus oberirdischen Gewässern.

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass aus den Hochwasserrisikomanagementplänen und dem Maßnahmenprogramm keine Rechtsansprüche hergeleitet werden können. Es handelt sich ausschließlich um eine behördliche Fachplanung.

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