Zuständigkeiten
Für die Erarbeitung der Fachgrundlagen und Maßnahmenvorschläge für die Pläne sind grundsätzlich die Gewässerunterhaltungspflichtigen zuständig. In Sachsen übernimmt die Landestalsperrenverwaltung für die Bundeswasserstraße Elbe, alle Gewässer erster Ordnung und die Gewässer zweiter Ordnung, die gleichzeitig Grenzgewässer sind, diese Aufgaben; die Gemeinden sind zuständig für alle übrigen Gewässer zweiter Ordnung. Diese haben auch die notwendigen Beteiligungen, einschließlich der Information und Anhörung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Umsetzung der in den Risikomanagementplänen festgelegten Maßnahmen obliegt den jeweils für diese Maßnahmen Zuständigen.
Arbeitsschritte |
Zuständiger |
1. Bewertung des Hochwasserrisikos und Bestimmung der Risikogebiete |
Gewässer I. Ordnung und Elbe: Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung (LTV) Gewässer II. Ordnung: Städte und Gemeinden
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2. Erstellung der Gefahren- und Risikokarten |
Gewässer I. Ordnung und Elbe: LTV Gewässer II. Ordnung: Städte und Gemeinden |
3. Aufstellung des Risikomanagementplanes |
Gewässer I. Ordnung und Elbe: LTV Gewässer II. Ordnung: Städte und Gemeinden |
4. Umsetzung der Maßnahmen |
Regionale Planungsverbände, Träger der Planungshoheit (Kommunen), Planer, Bauherren, Grundstückseigentümer, Straßenbaulastträger, Flächenbewirtschafter, jeder einzelne Betroffene, Gewässerunterhaltungspflichtige, grenzübergreifende Gremien usw. |
5. Überprüfung Schritte 1., 2., 3. und erforderlichenfalls Aktualisierung alle sechs Jahre |
Gewässer I. Ordnung und Elbe: LTV Gewässer II. Ordnung: Städte und Gemeinden |