Ausblasbare organische Verbindungen (AOV)
in Schmilka, Zehren, Dommitzsch und Bad Düben
Allgemeines
In der Stoffgruppe der leichtflüchtigen Verbindungen haben die leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) aufgrund ihres Gefährdungspotentials eine besondere Bedeutung. Entsprechend sind Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung z.B. für die Summe von Trichlorethen und Trichlorethan von 10 µg/l, für 1,2-Dichlorethan 3 µg/l, für Benzen 1 µg/l vorgegeben. Der AOV-Monitor ist ein kontinuierlich arbeitendes Messsystem zur summarischen Konzentrationsbestimmung von im Wasser gelösten leichtflüchtigen Substanzen (LHKW, leichtflüchtige Aliphaten, BTEX).
Die flüchtigen organischen Verbindungen werden definiert aus dem Probewasser ausgestrippt und über einen Luftkreislauf in einen Reinstwasserkreislauf überführt. Dort erfolgt die photochemische Oxidation in organische und anorganische Säuren, die im Reinstwasser dissoziieren und zu einer Erhöhung der Leitfähigkeit führen. Dieser Leitfähigkeitswert dient als Maß für die Summenkonzentration der bestimmbaren Verbindungen (immer bezogen auf die eingesetzte Kalibriersubstanz).
Messverfahren
Summarische Konzentrationsbestimmung von im Wasser gelösten leichtflüchtigen organischen Verbindungen nach patentiertem Verfahren mit dem AOV-Monitor nach Bedienungsanleitung der Fa. PAI GmbH
Messprinzip
summarische Bestimmung von im Wasser befindlichen ausblasbaren organischen Verbindungen bezogen auf die Kalibiersubstanz Trichlorethen
Schwellenwert
- Langjähriger Mittelwert in der Elbe (Schmilka): 3 µg/l (bezogen auf Trichlorethen)
- Oberer Schwellenwert: 30 µg/l (entspricht der Meldegrenze an sächsische Umweltbehörden und ist Schaltwert zur ereignisgesteuerten Probenahme)