Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten
Ausgleich für erhöhte Aufwendungen
Entstehen infolge der schutzgebietsspezifischen Einschränkungen bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Flächen in Wasserschutzgebieten Nachteile oder erhöhte Aufwendungen im Vergleich zu vergleichbaren Flächen außerhalb des Schutzgebietes, hat der land- oder forstwirtschaftliche Nutzer der Flächen dafür einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich. Der Ausgleich wird vom Begünstigten der jeweiligen Wasser- oder Heilquellenschutzgebietsverordnung gezahlt. Dies sind im Regelfall die Träger der öffentlichen Wasserversorgung, das Wasserversorgungsunternehmen oder die Landestalsperrenverwaltung. Die für den Ausgleich erforderlichen allgemeinen Regelungen sind in der Verordnung über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten (SchAVO) geregelt.