Weitere Fachthemen zum Grundwasser
Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete für die öffentliche Trinkwasserversorgung aus Grundwasservorkommen werden von den Unteren Wasserbehörden der Landratsämter und der kreisfreien Städte ausgewiesen. Grundlage für die Schutzgebietsausweisung sind Fachgutachten, die in den Referaten »Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser« und »Hydrogeologie« fachlich begleitet und abgenommen werden. Die Gutachten enthalten Angaben zur wasserwirtschaftlichen, hydrologischen und hydrogeologischen Situation im Einzugsgebiet sowie fachlich begründete Vorschläge zur Bemessung der Schutzzonen und für Schutzbestimmungen.
Grundwasserentnahmen / Brunnen
Entnahmen aus dem Grundwasser sind anzeigepflichtige wasserrechtliche Tatbestände. Die jeweils zuständige (untere) Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt erteilt dazu eine entsprechende Erlaubnis. Entnahmen für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder vorübergehend in geringer Menger sind in der Regel erlaubnisfrei. Näheres regelt das Wasserhaushaltsgesetz (§ 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers) in Verbindung mit der Sächsischen "Erlaubnisfreiheits-Verordnung". Informationen über genehmigte Grundwasserentnahmen können derzeit nur bei der unteren Wasserbehörde im örtlich zuständigen Landratsamt / Kreisfreie Stadt oder beim örtlichen Wasserversorger erfragt werden.
Jeder, der den Bau eines Gartenbrunnens plant, sollte sich dies vor Augen führen. Der schonende und sparsame Umgang mit Grundwasser ist zwingend erforderlich und die Grundwasserentnahme ist auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken. Die Bewässerung eines Gemüsegartens ist zum Beispiel eine durchaus sinnvolle Grundwasserbenutzung, die Bewässerung des Rasens dagegen nicht.
- Gartenbrunnen - Merkblatt zum Brunnenbau
- Bau eines Brunnens - Amt24
- Grundwasserbohrung anzeigen - Amt24
- Liste der unteren Wasserbehörden
- Wasserhaushaltsgesetz - Erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers
- Sächsische Erlaubnisfreiheits-Verordnung
Grundwasserdynamik
Energetische Grundwassernutzung
Die im Grundwasser gespeicherte Energie kann auch zum Heizen und Kühlen von Gebäuden genutzt werden. Dies kann z.B. durch den Bau von zwei Brunnen und einer entsprechenden Heizungsanlage mit Wärmetauscher erfolgen. Diese Systeme werden als Grundwasserwärmepumpen bezeichnet. Um bei der Errichtung solcher Anlagen den Vorgaben des vorsorgenden Gewässerschutzes gerecht zu werden, wurde ein „Merkblatt zu Planung, Bau und Betrieb von Grundwasserwärmepumpen“ erstellt, dass sich vorrangig an Bauherren und Betreiber, Planungsfirmen, Behörden, aber auch an die interessierte Öffentlichkeit richtet.
Die thermische Nutzung des Grundwassers durch Grundwasserwärmepumpen ist eine Art der Nutzung der oberflächennahen Geothermie.
Grundwasserbewirtschaftung
Die Grundwasserbewirtschaftung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt in den Bewirtschaftungseinheiten der Grundwasserkörper. In Sachsen sind 83 Grundwasserkörper nach geologischen, hydrologischen und geohydraulischen Kriterien abgegrenzt. Davon liegen 51 Grundwasserkörper vollständig auf sächsischem Gebiet. 32 Grundwasserkörper erstrecken sich über die Landesgrenze Sachsens hinaus in die Bundesländer Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern. Für 19 dieser grenzüberschreitenden Grundwasserkörper hat Sachsen die Federführung, da der flächenmäßig größere Anteil in Sachsen liegt.
- Erlass zur Grundwasserbewirtschaftung (*.pdf, 2,92 MB) Erlass vom 20. Mai 2022 in der Fassung vom 23. Januar 2023
Pflanzenschutzmittel im Grundwasser
- LAWA - Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit - Pflanzenschutzmittel Der Bericht wird ca. alle vier Jahre erstellt und gibt einen bundesweiten Überblick über die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln und deren Metaboliten
- Funde von Metazachlor in den Gewässern Sachsens Auswertungen des Pflanzenschutzdienstes zu Häufigkeiten und Schwellwertüberschreitungen im Grundwasser
Klima und Grundwasser
- Grundwasserneubildung Wasserhaushalt und Grundwasserneubildung
- Impaktindikatoren Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft I-W3 Entwicklung des Grundwasserstands
Baugrundrisiko Grundwasser
Hohe Grundwasserstände können zu Vernässungen von Gebäuden führen. Deshalb sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wenn bei Baumaßnahmen die Möglichkeit besteht, dass Gebäude in Kontakt mit dem Grundwasser kommen. Bei der Ableitung eines für das Bauwerk maßgeblichen Bemessungsgrundwasserstandes sollten höchste und nicht mittlere Grundwasserstände herangezogen werden. Grundwasserstände können temporär, z.B. durch Baumaßnahmen oder Wasserentnahmen für die Wasserversorgung abgesenkt sein, was sich in Messwerten wiederspiegeln kann aber nicht muss. Der Grundwasserstand gehört zu den Baugrundrisiken, über die sich Bauinteressenten, Bauherren bzw. die beauftragten Architekten oder Planer im Rahmen der privatrechtlichen Eigenvorsorge informieren sollten.