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Hochwassernachrichten- und Alarmdienstverordnung / Hochwassermeldeordnung für den Freistaat Sachsen

Hochwassernachrichten- und Alarmdienstverordnung

Diese Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft regelt den Hochwassernachrichten- und Alarmdienst im Freistaat Sachsen. Dieser dient der Warnung vor und der Information über Hochwassergefahren.
Es wird bestimmt, was für Aufgaben ein solcher Dienst hat und für welche Flussgebiete er einzurichten ist (§ 1). Er ist dafür zuständig, Daten über Hochwassergefahren zu gewinnen, zu bewerten und weiterzugeben. Hauptziele sind:

  • Information der zuständigen Stellen, damit frühzeitige und effektive Abwehrmaßnahmen ermöglicht werden,
  • Information der Öffentlichkeit, damit insbesondere den bedrohten Privaten vorsorgendes Handeln ermöglicht wird.

Die Hochwassernachrichten- und Alarmdienstverordnung gilt derzeit in der Fassung vom 1. August 2008.

Hochwassermeldeordnung

Die Hochwassermeldeordnung begründet sich in § 10 der Hochwassernachrichten- und Alarmdienstverordnung.

Es handelt sich um eine Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. Sie regelt die Einzelheiten des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes im Freistaat Sachsen. Sie besteht seit dem Jahr 2004. Die jüngste Fassung gilt seit dem 20. Juli 2012.

Neuerungen in der Hochwassermeldeordnung (2008)

Gemeinden sollen im Hochwasserfall schnellstmöglich mit Informationen versorgt werden. So soll auch verhindert werden, dass vorschnell Alarm ausgelöst wird.

Die Aktualisierungen in der Hochwassermeldeordnung dienten der Verbesserung des Meldedienstes. Den Änderungen waren umfassende Untersuchungen des Landeshochwasserzentrums zur aktuellen Gefährdungslage vorausgegangen. Auch vorliegende praktische Erfahrungen von einigen Kommunen wurden einbezogen.

Im Rahmen der Überarbeitung wurden neue und modernisierte Hochwasserpegel in den Meldedienst aufgenommen, veraltete und nicht mehr benötigte wurden herausgenommen. So werden an der Elbe die Hochwasserpegel von Schöna, Dresden, Torgau und seit 1. August auch von Riesa in das Meldesystem einbezogen. Neu im Meldesystem sind auch die Pegel Regis-Serbitz an der Pleiße sowie Leisnig und Mahlitzsch an der Freiberger Mulde.

Ebenfalls verändert wurden die Richtwerte für die Auslösung der Alarmstufen 1 bis 4 an mehr als der Hälfte der insgesamt 104 sächsischen Hochwasserpegel. Jetzt sind diese besser an die tatsächliche Gefährdungssituation in den Gemeinden angepasst.

Die Meldewege wurden an die neuen Kreiszuschnitte angepasst, die seit der Verwaltungs- und Funktionalreform ab August 2008 bestehen.

Aktuelle Informationen zum Hochwasserschutz

Die Wasserstände, Durchflüsse sowie Alarm- und Meldestufen der Hochwasserpegel der sächsischen Flüsse werden vom Landeshochwasserzentrum online bereit gestellt.

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