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Verschlechterungsverbot nach § 27 und § 47 WHG: Vollzugshinweise zur Auslegung und Anwendung

Nach der Grundsatzentscheidung des EuGH (Urteil vom 1. Juli 2015, C-461/13) hat das SMUL Vorläufige Vollzugshinweise zum Verschlechterungsverbot herausgegeben. Ergänzend kann die LAWA-Handlungsempfehlung (als Anlage 3 beigefügt) herangezogen werden.
Als neue Anlagen 4 und 5 sind Fachtechnische Arbeitshilfen zur Prognoseentscheidung bezüglich der Verschlechterung des ökologischen Zustands von Oberflächenwasserkörpern beigefügt worden.

Die Anlagen 1 bis 5 zu den Vorläufigen Vollzugshinweisen sind unter

https://www.wasser.sachsen.de/wrrl-daten-kompakt-10896.html

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