Anlagen- und produktbezogener Gewässerschutz
Die Erarbeitung von Vorgaben zum anlagenbezogenen Gewässerschutz beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dient dem vorbeugenden Schutz der Gewässer. Ziel ist es, den Umgang in Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden in allen Bereichen so zu gestalten, dass keine Verunreinigung oder sonstige nachteilige Beeinträchtigung der Gewässer zu besorgen ist bzw. der bestmögliche Schutz erreicht wird.
Beim produktbezogenen Gewässerschutz steht die Kontrolle der Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln im Vordergrund.
Themen
- Rechtliche Grundlagen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen umfasst das Betreiben, Einbauen, Aufstellen, Unterhalten oder Stilllegen von Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen (LAU) und Herstellen, Behandeln, Verwenden (HBV) von wassergefährdenden Stoffen.
- Formulare Anlagenbezogener Gewässerschutz Hier finden Sie die vorläufigen Formulare zur Anzeige von Anlagen.
- Einstufung von wassergefährdenden Stoffen Hier finden Sie Informationen zu Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen (WGK).
- Sachverständigen-Organisation Grundsätze zur Anerkennung von Sachverständigen-Organisationen und die Liste der durch das LfULG und die jeweils zuständigen Anerkennungsbehörden anderer Bundesländer anerkannten Organisationen.
- Produktbezogener Gewässerschutz Geltende Vorschriften und weiterführende Informationen zur Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln.