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Das Sächsische Wassergesetz (Neufassung 2004)

Als Konsequenz aus der Flutkatastrophe vom August 2002 wurde die Überarbeitung des sächsischen Wassergesetzes notwendig: nicht nur der Hochwasserschutz musste verbessert werden, sondern vor allem die Hochwasserprävention. Hinzu kamen die rechtliche Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in die Ländergesetzgebung (Frist bis 22.12.2003) und verwaltungrechtliche Vereinfachungen.

Am 24. Juni 2004 hat der Sächsische Landtag die Änderung des Sächsischen Wassergesetzes beschlossen. Die Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes erfolgte am 18. Oktober 2004 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Jahrgang 2004, Blatt 13, Seite 482).

Damit wurde die gesetzgeberische Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe 2002 abgeschlossen. Der damalige Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath bewertete den Gesetzesentwurf bereits am 6. Januar 2004 (anlässlich des Kabinettsbeschlusses der Novelle vor der Einreichung in den Landtag): »Das Gesetz enthält bundesweit einmalige Regelungen zum Hochwasserschutz. Damit übernehmen wir eine Vorreiterrolle in Deutschland.«

Foto: Elbehochwasser am 16.8.2002, Dresdner Altstadt: Blick entlang des überschwemmten Terassenufers und der Brühlschen Terasse in Richtung Hofkirche und Semperoper

Foto: Elbehochwasser 2002 in Dresden (Quelle: …)

Regelungsbereiche des Wassergesetzes

  • Gewässerbenutzung
  • Gewässerschutz
  • öffentliche Wasserversorgung (Trinkwasser)
  • Abwasserbeseitigung
  • Hochwasser und Hochwasserschutz
  • Gewässeraufsicht und Messnetz

Schwerpunkte der Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes von 2004

Die Novelle beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Landesrecht, Regelungen zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes und die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Damit gilt ein großer Teil der Neuerungen dem umweltbezogenen wasserrechtlichen Themen.

Eine Zusammenfassung der Bestimmungen zu diesen Schwerpunkten finden Sie auf den folgenden Seiten.

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