Öffentlichkeit einbeziehen
Die Wasserrahmenrichtlinie will allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich aktiv am Gewässerschutz zu beteiligen. Dazu müssen verlässliche und leicht verständliche Informationen zu dem Thema zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden Plattformen zur aktiven Beteiligung geschaffen und es besteht die Möglichkeit, sich in Anhörungsprozessen einzubringen. Die folgenden Seiten informieren über die verschiedenen Wege der Öffentlichkeitsarbeit in Sachsen und den Flussgebietseinheiten.