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Daten - kompakt

Das LfULG stellt zu den meisten WRRL-Themen weitergehende Daten zur Verfügung, insbesondere zu den Überwachunsgergebnissen der Gewässer. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen diese in Kompaktform vor.

Die Informationen können insbesondere für die Überprüfung des Verschlechterungsverbotes der Wasserkörper nach Wasserhaushaltsgesetz genutzt werden.

Gewäser und Symbol für Daten und Steckbriefe © LfULG

Zu jedem Wasserkörper existiert ein Steckbrief, in dem die wichtigsten Angaben zur Bewirtschaftung nach Wasserrahmenrichtlinie für den aktuellen und die vergangenen Bewirtschaftungszeiträume kompakt zusammengefasst sind.

Mit dem Wasserkörper-Navigator können Sie die 588 Oberflächenwasserkörper nach mehr als 20 Kriterien filtern und sich so einen Überblick über die Wasserkörper in Sachsen machen.

In den sächsischen Beiträgen werden die komplexen Inhalte der Bewirtschaftungspläne für den Freistaat Sachsen zusammengefasst. In Ihnen werden die Methoden und Ergebnisse im Freistaat Sachsen für die nächsten sechs Jahre detailliert dokumentiert. In den Anhängen finden Sie weitergehende wasserkörperscharfe Informationen. Die geltenden sächsischen Beiträge liegen für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 vor.

Die Karten lassen sich im Webbrowser bedienen. Sie können die Web-Dienste zudem in Ihrem lokalen GIS-System nutzen oder die Geodaten auch herunterladen. Die Daten liegen für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 vor.

Zur Prüfung des Verschlechterungsverbots im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie ist im Rahmen einer Prognoseentscheidung abzuschätzen, ob durch ein Vorhaben der Wechsel einer biologischen Qualitätskomponente in eine schlechtere ökologische Zustandsklasse eintreten wird.

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat mit den „Vorläufigen Vollzugshinweisen des SMUL zur Auslegung und Anwendung des Verschlechterungsverbots nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH“ den rechtlichen und verwaltungstechnischen Rahmen abgesteckt.

Fachlich stellt diese Prognose eine besondere Herausforderung dar. Im Rahmen des Sächsischen Fachprojekts zum Verschlechterungsverbot – Prognoseentscheidung ökologischer Zustand“ wurden Kenntnisse zu biologischen Bewertungsmethoden und Wirkzusammenhängen für Fließgewässer zusammengetragen, interpretiert und daraus unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen die vorliegende Fachtechnische Arbeitshilfe als Anlage 5 zu o.g. Vorläufigen Vollzugshinweisen erarbeitet.

Mit dem Projekt wird an das parallel durchgeführte Projekt der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) „Fachtechnische Hinweise für die Erstellung der Prognose im Rahmen des Vollzugs des Verschlechterungsverbots“ (Projekt-Nr. LFP O 1.18) angeknüpft (neue Anlage 4 zu o. g. Vorläufigen Vollzugshinweisen). Die Ergebnisse der abschließenden Abstimmungen in den betroffenen LAWA-Gremien wurden in die vorliegende Aktualisierung der sächsischen Fachtechnischen Arbeitshilfe in der Version 1.1 eingearbeitet. Zudem wurden die Rückmeldungen zum Entwurf der sächsischen Arbeitshilfe (Version 1.0) berücksichtigt.

Das sächsische Projekt berücksichtigt landesspezifische Rahmenbedingen und Fallgruppen für Fließgewässer-Wasserkörper.

Standgewässer konnten aus Kapazitätsgründen im sächsischen Projekt nicht bearbeitet werden. Hier wird auf das LAWA-Projekt verwiesen.

Fortgeschriebener Erlass des SMEKUL vom 11. März 2021

Anlagen 1 - 3

Anlage 4: LAWA Fachtechnische Hinweise für die Erstellung der Prognose im Rahmen des Vollzugs des Verschlechterungsverbots

Anlage 5: Fachtechnische Arbeitshilfe zur Prognoseentscheidung hinsichtlich des ökologischen Zustands im Rahmen der Prüfung des Verschlechterungsverbots Sächsische Arbeitshilfe Version 1.1

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