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Grundlagen

Zahlen, Fakten

Die Gesamtlänge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung liegt aktuell bei 29.181 km. Dabei entfallen 9.842 km auf Mischkanalisationen und 19.339 km auf Trennkanalisationen.

In Sachsen gibt es 692 Kommunale Kläranlagen. Das sind Kläranlagen, die eine Behandlungskapazität von größer 50 EW (Einwohnerwerten) haben. Ein Einwohnerwert ist ein Vergleichswert, der in etwa der Schmutzfracht eines Einwohners entspricht. Dazu zählen z. B. auch Frachten aus der Industrie. Die Gesamtkapazität sächsischer kommunaler Kläranlagen beträgt 5,73 Mio. EW (Stand 2022).

Der durchschnittliche Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen hat sich in den letzten dreißig Jahren von 56 % (1990) auf 91 % (2022) entwickelt.

Abwasserbehandlungsanlagen sind zum Schutz der Gewässer mindestens mit einer biologischen Reinigungsstufe auszurüsten. Dies gilt auch für Kleinkläranlagen, also Anlagen mit einer Kapazität bis zu rund 50 Einwohnerwerten. Ab einer Anschlussgröße von 10.000 Einwohnerwerten ist zusätzlich eine Stickstoff- und Phosphoreliminierung erforderlich. In Gebieten mit nährstoff-sensiblen Oberflächengewässern können entsprechend höhere Anforderungen bestehen, welche eine weitergehende Reinigung erfordern.

Nach Auswertungen der landesweiten Abwasserdatenbank (Datenstand 12/2021) wird in Sachsen von 99,4 Prozent der Einwohner das Abwasser nach dem Stand der Technik gereinigt. Davon wird das Abwasser von 91 Prozent der Einwohner in öffentlichen Anlagen und von 8,4 Prozent der Einwohner dezentral, also in Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben entsorgt. Für etwa 23.000 Einwohner, deren Abwasser noch nicht nach dem Stand der Technik gereinigt wird, ist die Abwasserbeseitigung noch an die gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Davon sollen etwa 12.000 Einwohner an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen werden. Für etwa 11.000 Einwohner, die ihr Abwasser über private dezentrale Anlagen entsorgen, besteht die Pficht, die erforderlichen Umrüstungen vorzunehmen.

Nach Artikel 2 Nr. 4 der EU-Richtlinie Kommunalabwasser wurden die dort genannten "Gemeinden" in Sachsen als so genannte „Verdichtungsgebiete“ behördlich festgelegt. Dabei handelt es sich um einen im Zusammenhang bebauten Teil einer Gemeinde in entsprechender Anwendung des § 34 Baugesetzbuch, in dem Bebauung oder wirtschaftliche Aktivitäten für eine gemeinsame Entsorgung des anfallenden Abwassers ausreichend konzentriert sind und dies mit einem nachweisbaren Nutzen für die Umwelt verbunden ist. Zu einem Verdichtungsgebiet gehören, ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu unterschiedlichen politischen Gemeinden, auch solche angrenzenden oder eingeschlossenen bebauten Gebiete, für die auf Grund ihrer siedlungsgeographischen Lage eine gemeinsame Entsorgung allein mit dem im Zusammenhang bebauten Gebiet in Betracht kommt. Zum anderen stellen Gebiete trotz des Vorliegens eines Bebauungszusammenhangs kein Verdichtungsgebiet dar, wenn eine gemeinsame Entsorgung nicht oder nur unter übermäßigen Kosten im Verhältnis zum Nutzen für die Umwelt möglich wäre.

Der erreichte durchschnittliche Anschlussgrad in den Verdichtungsgebieten beträgt 98 Prozent.

Seit 1991 wurden in die Abwasserbeseitigung in Sachsen ca. 10 Mrd. € investiert. Davon waren ca. 8 Mrd. € Fördermittel. 142,4 Mio. € Fördermittel wurden für 79.500 Kleinkläranlagen ausgereicht (Stand 30.09.2020).

In Sachsen gibt es etwa 105.000 Kleinkläranlagen und knapp 10.000 abflusslose Sammelgruben.

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