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Gewässerrandstreifen mit natürlicher Vegetation

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Schwarze Elster zwischen Wittichenau und Doergenhausen

Naturnaher Gewässerrandstreifen Schwarze Elster zwischen Wittichenau und Doergenhausen
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Rosenhainer Wasser bei Rosenbach

naturnaher Gewässerrandstreifen Rosenhainer Wasser bei Rosenbach
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Schwarze Röder bei Radeberg

Naturnaher Gewässerrandstreifen Schwarze Röder bei Radeberg
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Thümmlitzbach zwischen Frauendorf und Förstgen

naturnaher Gewässerrandstreifen Thümmlitzbach zwischen Frauendorf und Förstgen
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Spree bei Grubschütz südlich von Bautzen

Naturnaher Gewässerrandstreifen Spree bei Grubschütz südlich von Bautzen
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Weißbach zwischen Steina und Haselbachtal

Naturnaher Gewässerrandstreifen Weißbach zwischen Steina und Haselbachtal
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Haselbach bei Pulsnitz

Naturnaher Gewässerrandstreifen Haselbach bei Pulsnitz

Gewässerrandstreifen sind die Flächen, die unmittelbar an ein Gewässer, egal ob Bach, Fluss oder See angrenzen. Als Übergangsbereich von einem Land- zu einem Wasserökosystem mit unterschiedlichen Lebensraumbedingungen für Pflanzen und Tiere nehmen die Gewässerrandstreifen eine besondere Rolle im Naturhaushalt ein. Wenn Gewässerrandsteifen mit den dort standorttypischen Bäumen und Sträuchern bewachsen sind, entsteht ein Hot Spot der Artenvielfalt. Daher ist es wichtig, naturnahe Gewässerrandstreifen zu entwickeln und zu erhalten.

Auf dieser Seite erklären wir, was für die Gewässerrandstreifen in Deutschland und in Sachsen im Wassergesetz geregelt ist, stellen die ökologischen Funktionen eines natürlich strukturierten Gewässerrandstreifens vor und zeigen welche Maßnahmen zur Entwicklung und zum Erhalt von natürlich gestalteten Gewässerrandstreifen ergriffen werden können

Visualisierung der grundsätzlichen rechtlichen Regelungen zur räumlichen Lage der Gewässerrandstreifen und des Ufers an einem Bach
Visualisierung der grundsätzlichen rechtlichen Regelungen zur räumlichen Lage der Gewässerrandstreifen und des Ufers an einem Bach  © LfULG

»Gewässerrandstreifen« sind die Landflächen, die direkt an das Ufer eines Standgewässers, Flusses oder Baches angrenzen. »Gewässerrandstreifen« ist kein Begriff aus der Naturwissenschaft, sondern ein Begriff aus dem Wassergesetz.

Im Bundeswassergesetz, dem sogenannten Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gibt es grundsätzliche Regelungen zum Gewässerrandstreifen. Zusätzlich hat jedes Bundesland noch ergänzende Regelungen zum Gewässerrandstreifen im jeweiligen Landeswassergesetz. So ist im Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) geregelt, dass der Gewässerrandstreifen innerhalb von bebauten Ortsteilen fünf Meter und ansonsten zehn Meter breit ist. Diese Breite wird in Sachsen ab der landseitigen Grenze des Ufers, auch als Böschungsoberkante bezeichnet, bemessen.

Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gewässer. Konkret bedeutet das, dass nach den wassergesetzlichen Vorgaben in Sachsen im 5 m-breiten Streifen ab dem Ufer bzw. der Böschungsoberkante keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen, kein Ackerland in Grünland umgewandelt wird, der Bau von Anlagen, die nicht standortgebunden sind oder wasserwirtschaftlichen Zwecken dienen, verboten ist und keine Gegenstände abgelagert werden dürfen, die den Abfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können.

Zusätzlich gelten je nach Standort sowie Dünge- und Pflanzenschutzmittel weitergehende Abstandsauflagen und Bestimmungen nach dem Dünge- und Pflanzenschutzrecht. Weiterhin ist im Sächsischen Wassergesetz geregelt, dass die Eigentümer oder Besitzer den Gewässerrandstreifen so pflegen und bewirtschaften sollen, dass die zuvor genannten Funktionen erfüllt werden. Dabei ist der Gewässerrandstreifen so zu unterhalten und zu pflegen, dass die standortgerechte Ufervegetation erhalten bleibt und Neuanpflanzungen mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern erfolgen. Dadurch kann das Ufer in naturnaher Bauweise gesichert werden, wenn eine Ufersicherung erforderlich ist. Doch auch jenseits der in den Gesetzen geregelten Sachverhalte haben Randstreifen wertvolle ökologische Funktionen, die gefördert werden können.

Ökologische Funktionen

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Stoffrückhalt, Beschattung, Lebensraumvielfalt sowie Eintrag von Falllaub und Totholz sind die vier wichtigsten ökologischen Funktionen einer natürlichen gewässerbegleitenden Vegetation für das Gewässer

Schemaskizze der wichtigen ökologischen Funktionen natürlicher gewässerbegleitender Vegetation: Stofflicher Rückhalt, Beschattung, Laub und Totholz, Lebensraumvielfalt
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Naturnaher Tieflandbach mit begleitenden Gehölzen, die zusammen vielfältige Strukturen als Lebensräume für Pflanzen und Tiere, aber auch als Naherholungsort für Menschen, bieten.

Illustration naturnahes Gewässer

Natürlicherweise werden die Ufer und die angrenzenden Flächen an Standgewässern, Flüssen und Bächen von standorttypischen Bäumen und Büschen sowie einer natürlichen Krautschicht bewachsen. Auch in der heutigen Kulturlandschaft können naturnahe Gehölzbestände entwickelt und erhalten werden, um deren ökologischen Funktionen für den Fluss oder Bach zu erfüllen. Diese Bereiche dienen dann auch sehr oft der Naherholung für den Menschen, leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, halten das wertvolle Wasser in der Landschaft zurück, verringern den Aufwand der Gewässerpflege und sind Lebensraum für viele auch spezialisierte Tier- und Pflanzenarten.

Von der Vielzahl an ökologischen Funktionen, die Gehölze als natürliche bachbegleitende Vegetation erfüllen, sind die folgenden vier Funktionen besonders wichtig (wissenschaftliche Studie des LfULG zu den ökologischen Funktionen):

Prozesse zum Rückhalt von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in einem Gewässerrandstreifen mit Gehölzbewuchs
Prozesse zum Rückhalt von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in einem Gewässerrandstreifen mit Gehölzbewuchs 

Natürliche oder naturnahe Vegetation im Gewässerrandstreifen sorgen durch die Wurzeln für eine gute Bodenstruktur, die wiederum viele wichtige Prozesse unterstützt. Hierzu zählt die Versickerung von Regen an Ort und Stelle sowie von diffus aus benachbarten Flächen abfließendem Wasser, das durch die Pflanzenbedeckung im Gewässerrandstreifen abgebremst wird und nach und nach im Boden versickert.

Nährstoffe, die gebunden an Feinboden von angrenzenden Nutzflächen bei Regen abgeschwemmt werden, können von vegetationsbedeckten Gewässerrandstreifen zurückgehalten werden. Das Feinmaterial lagert sich ab, die Nährstoffe werden durch die Pflanzen aufgenommen und gelangen nicht in den Bach (»Nährstoffretention«).

Eine Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen zeigte, dass eine sehr hohe Wirksamkeit zum Rückhalt von diffusen Einträgen an Nährstoffen und Feinboden möglich ist, wenn die Breite eines naturnah bewachsenen Gewässerrandstreifens 30m beträgt. In der Regel zeigt sich eine deutliche Retentionswirkung bereits ab 10 m Breite. Der Rückhalt von Nährstoffen, die durch diffuse Abschwemmung von Feinboden in Richtung eines Baches transportiert werden und im Gewässerrandstreifen sedimentieren, hängt aber sehr stark von den konkreten Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen der angrenzenden Flächen ab. So ist auf Flächen mit geringer Hangneigung mit weniger Abschwemmung von Feinboden bei Regen zu rechnen, so dass auch bereits Gewässerrandstreifen mit einer geringeren Breite des Gehölzbestandes einen hohen Rückhalt von Nährstoffen und Feinboden gewährleisten können.

Fehlt ein naturnaher Gehölzbestand und die typische Krautvegetation im Gewässerrandstreifen, besteht die Gefahr, dass zu viel Feinboden und Nährstoffe durch die Abschwemmung von den Nutzflächen in den Bach gelangen und sich dort negativ auf das Ökosystem auswirken.

Welche Prozesse im Gewässerrandstreifen eine wichtige Rolle für den Stoffrückhalt spielen und wie diese Prozesse ablaufen wird in der folgenden Abbildung anschaulich dargestellt.

Schemaskizze zur Wirkung von Beschattung von Gewässern durch Bäume
Bäume am Bach sorgen für Schatten, regulieren damit die Wassertemperatur und verhindern ein unnatürliches Wachstum von Pflanzen im Gewässer 

Eine wichtige Funktion nehmen die standorttypischen Gehölze durch die Beschattung des Baches ein, da durch die Verringerung der direkten Sonneneinstrahlung eine übermäßige Erwärmung des Baches verhindert wird.

Der Effekt der Beschattung mit der kühlenden Wirkung unter den Gehölzen spielt besonders in heißen Sommermonaten mit hoher Sonnenscheindauer eine wichtige Rolle für die Lebewelt und die Prozesse im Gewässer. Wenn über einen längeren Zeitraum die Sonneneinstrahlung direkt und ungehindert auf einen Bach einwirken kann und gleichzeitig hohe Lufttemperaturen herrschen, kann es zu einer unnatürlichen Erwärmung des Baches kommen. Diese Überhitzung drückt sich dann in Tageshöchsttemperaturen aus, die etwa zur Mittagszeit oder danach erreicht werden und das Gewässerökosystem überlasten können. So führen überhöhte Temperaturen im Gewässer dazu, dass weniger Sauerstoff im Wasser gelöst ist und die gewässergebundenen Tiere wie Fische, Muscheln oder viele Insektenlarven, die über Kiemen atmen, beeinträchtigt werden. Stoffwechselprozesse, die wiederum Sauerstoff verbrauchen, wie z. B. der Abbau von organischem Material im Gewässer, werden durch hohe Temperaturen beschleunigt und führen zusätzlich zur Verringerung der Sauerstoffgehalte im Bach. Gleichzeitig steigt aber der Bedarf an Sauerstoff bei den Tieren im Gewässer zur Atmung, da auch deren Stoffwechsel bei höheren Temperaturen beschleunigt wird. Andererseits können sich bei hoher Sonneneinstrahlung manche Wasserpflanzen ungebremst vermehren und das Gewässer verkrauten. Dies kann u.a. zu einer extremen Tag-Nacht-Schwankung im Sauerstoffgehalt und zur verstärkten Bildung giftiger Stoffe, wie Ammoniak, führen. Die Folge dieser Wirkungsketten ist, dass viele gewässertypische Arten, die in einem naturnahen Bach ihren natürlichen Lebensraum haben, in den unbeschatteten Bächen ohne Gehölzbestand nicht mehr vorkommen. Die Lebensraumbedingungen sind so nachteilig verändert, dass nur noch anspruchslose Arten vorkommen, die diese unnatürlichen Umweltbedingungen tolerieren können.

Eine zumindest teilweise Beschattung verhindert die Massenentwicklung von Wasserpflanzen und vermeidet aufwändige Entkrautungsmaßnahmen.

 

Schemaskizze Laub und Totholz im Gewässer. Darstellung der Wirkzusammenhang ober und unter Wasser: wichtiher Lebensraum und Nahrungsgrundlage für Kleinlebewesen, die Nahrungsgrundlage von Fischen, Vögeln und anderen Tieren sind
Totholz und Falllaub in einem Bach dienen als Lebensraum und Nahrungsquelle für viele verschiedene Organismen im Gewässer und tragen damit erheblich zur Artenvielfalt bei. 

Laubbäume verlieren jedes Jahr im Herbst die Blätter. Das sogenannte Falllaub gelangt dann entweder direkt von den bachbegleitenden Bäumen in den Bach / den Fluss oder es wird durch den Wind vom Boden der angrenzenden Flächen in das Gewässer geweht.

Das Falllaub wird auf der Wasseroberfläche bachabwärts transportiert, sammelt sich an Strukturen wie Steinen, überhängenden Ästen oder Wurzeln und sinkt auf den Bachgrund ab. Das Falllaub stellt eine wichtige Nahrungsquelle für viele Mikroorganismen und Tiere im Gewässer dar. Bakterien und Pilze zersetzen die Blätter im Wasser langsam aber stetig und dienen ihrerseits anderen Organismen wie z. B. größeren Einzellern wie Wimpertierchen und Geißeltierchen aber auch wirbellosen Tieren wie z. B. Insektenlarven oder Bachflohkrebsen als Nahrung. Wenn das Falllaub nach und nach zerkleinert und zersetzt wird, entstehen kleinere Partikel die wiederum mit der Strömung transportiert werden und dann von weiteren Tieren, den Filtrierern, die über Netze oder spezielle Körperanhänge die kleinen Partikel aus dem Wasser filtrieren und fressen.

Vom Falllaub hängt somit ein ganzer Teil des Nahrungsnetzes in einem Bach oder Fluss ab. Fehlen Bäume im Gewässerrandstreifen verschwinden auch viele Tiere im Gewässer.

Ähnliches gilt für Totholz, das als abgestorbene Äste, als Windbruch oder umgestürzte Bäume in das Gewässer eingetragen wird. Je nach Größe und Abfluss wird Totholz schwimmend mit der Strömung transportiert, da das noch nicht durchnässte Holz leichter als Wasser ist und aufschwimmt. Je nach Lage und Größe kann Totholz auch am Ufer liegend weit in das Gewässer hineinragen und lagestabil dazu beitragen die Strömungsverhältnisse im Bachquerschnitt zu verändern. Es trägt dann zu einer natürlichen Veränderung des Bachlaufes bei und schafft Begleitstrukturen wie Kolke, Sand- oder Kiesbänke und langsam sowie schnell überströmte Bereiche, die wiederum wertvolle Lebensräume für viele Arten im Gewässer bieten.

Sobald sich Totholz mit Wasser vollgesogen hat, sinkt es auf den Bachgrund und bleibt dort relativ stabil liegen. Dann wird das untergetauchte Totholz zu einem wichtigen Lebensraum für viele Kleinlebewesen im Gewässer. Totholz wird ähnlich wie Falllaub von Mikroorganismen, Bakterien, Pilzen, Wimpertierchen, Geißeltierchen und anderen Wasserorganismen besiedelt. Wirbellose Kleinlebewesen wie Insektenlarven, Schnecken, Muscheln, Krebse und Würmer nutzen Totholz als Nahrungsquelle aber auch zur Besiedlung, in dem sich die Tiere anheften oder daran Wohnröhren und Netze bauen.

Die Larven von verschiedenen Köcherfliegen nutzen Falllaub- und Totholzstücke für den Bau ihrer Köcher, die mit einem Spinnsekret zu einem Seidengespinst verbunden werden. Die Larven tragen diesen Köcher bis zur Verpuppung mit sich herum und vergrößern ihn ständig.

Am Ende dieser Nahrungskette stehen dann unsere heimischen Fische, wie die Bachforelle, für die diese wirbellosen Tiere im Gewässer die Nahrungsgrundlage sind.

Schemaskizze Laub und Totholz als strukturbildendes Element. Totholz und Laub strukturieren auf viuelfältige Weise das Gewässer. Sie lenken das Wasser, schaffen vielfältige Strömungsbereiche, beeinflussen die Ausbildung der Ufer und Sandbänke
Totholz und Falllaub im und am Gewässer führt zur Ausbildung von vielfältigen Strukturen, die einen natürlichen Bach auszeichnen 

Bäume am Ufer, Totholz und Falllaub im Bach führen zu natürlichen strukturbildenden Prozessen der Gewässerentwicklung. Diese sogenannten morphodynamischen Prozesse führen dazu, dass sich eine Strömungsvielfalt mit unterschiedlichen Strömungsgeschwindigkeiten von sehr langsam z. B. im Strömungsschatten größere Äste und Bäume bis zu schneller durchströmten Bereichen, an Engstellen zwischen einer Kiesbank oder Sandinsel, die durch einen Wurzelteller gebildet wurde, und dem Ufer des Gewässers. Diese Strömungsveränderungen führen ihrerseits wieder zu unterschiedlichen Strukturen auf der Bachsohle. Dort wo das Wasser langsam fließt lagern sich kleinere und leichtere Schwebeteilchen ab. Die Bachsohle ist eher sandig bis schlammig. Mit steigender Fließgeschwindigkeit werden die feinen Partikel abtransportiert und gröberes Substrat, wie Kies oder Schotter, dominiert das Bachbett. In diesen kleinräumig variierenden Bereichen siedeln sich unterschiedliche Tiere und Pflanzen an. Es bildet sich ein Mosaik an vielfältigen Lebensräumen aus, die ihrerseits die Grundlage für den Artenreichtum eines naturnahen Gewässers bilden.

Schaubild Lebensraum Gewässer
Bachbegleitende Gehölze bieten vielfältigen Lebensraum am Gewässer, dienen als Wanderkorridore für viele Tiere und tragen zu einer hohen Artenvielfalt bei.  © LfULG

Bachbegleitende Gehölze tragen nicht nur zu einem ökologisch intakten Bach oder Fluss bei, sondern sind auch wichtiger Lebensraum und Wanderkorridore für viele Tiere außerhalb des Gewässers. Gehölze bieten einer ganzen Palette von Tieren unterschiedliche Lebensräume und sorgen gleichzeitig über das Wurzelwerk für den Ablauf natürlicher Prozesse im Boden.

Bäume an sich sind Lebensraum für Tiere aber auch Flechten, Moose und Pilze. Selbst wenn ein Baum abstirbt, bietet er noch lange Zeit einen wichtigen Lebensraum. Gehölzbereiche sind Schutzzonen für Vögel oder Kleinsäugetiere, die sich im dichten Astgewirr verstecken können. Zusammenhängende Gehölzbestände entlang eines Baches dienen als Wanderkorridor für Tiere wie den Otter oder den Biber, die sich dem Gewässerlauf folgend ausbreiten.

Spannungsfeld Gewässerrandstreifen

Schemaskizze Verlust ökologischer Funktionen bei Fehlen der natürlichen Gewässerbegleitenden Vegetation

Naturnahe Gewässerrandstreifen sind in Sachsen eher die Ausnahme als die Regel. Dies belegt die aktuelle Erfassung der Gewässerstruktur. Fehlt die natürliche gewässerbegleitende Vegetation, können die ökologischen Funktionen nur noch sehr eingeschränkt erfüllt werden. Das hat entsprechende negative Auswirkungen auf den ökologischen Zustand der Bäche und Flüsse.

Sowohl in bebauten Gebieten als auch in der freien Landschaft bestehen oftmals Konfliktpotentiale an Bächen und Flüssen, da Bäume als Gefahrenquelle angesehen werden und andere Nutzungen auf den Flächen der Randstreifen ausgeübt werden.

In Ortslagen spielt vor allem die Gefährdungslage durch abbrechende Äste oder umstürzende Bäume eine große Rolle. Wie Bäche in Ortslagen dennoch naturnäher gestaltet werden können und Bäume am Gewässer zur Erhöhung der Lebensqualität beitragen, wird in der Broschüre »Naturnahe Bäche in Städten und Gemeinden« erläutert.

Veröffentlichung Naturnahe Bäche in Städten und Gemeinden

© LfULG

Die reich bebilderte Broschüre des LfULG vermittelt den Lebensraum Bach und die Bedeutung für die Menschen in Städten und Gemeinden. Viele Beispiele und Empfehlungen sollen zur naturnahen Gestaltung der Bäche anregen. In Abhängigkeit vom Gewässerumfeld werden konkrete Lösungswege vorgestellt.

Außerhalb von bebauten Bereichen wird der stellenweise hohe Aufwand zur Gewässerunterhaltung und der ungebremste Hochwasserabfluss an Fließgewässern ohne Gehölzbestand meist ausgeblendet. Das Wissen, dass naturnahe Gewässer oft gar keine Gewässerunterhaltung benötigen, ist vielfach verloren gegangen.

In der freien Landschaft werden die gewässerbegleitenden Flächen oft durch die Landwirtschaft genutzt. Diese Nutzung kann in unterschiedlicher Intensität bis an das Ufer heran erfolgen und führt oft zum Verlust der ökologischen Funktionen und damit zur Verschlechterung des ökologischen Zustands der Gewässer. Das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern, ausgenommen die Entnahme im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, sowie das Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern ist im Gewässerrandstreifen verboten, Ausnahmen gelten nur für Maßnahmen der Gefahrenabwehr, des Gewässerausbaus sowie der Gewässer- und Deichunterhaltung. Das Ufer selbst gehört zum Gewässer und ist nicht zu bewirtschaften. In die Ufervegetation inkl. Bäumen und Sträuchern darf nur durch den Gewässerunterhalter und nicht durch den Flächenbewirtschafter eingegriffen werden.

Maßnahmen

Damit das Zusammenspiel zwischen Landnutzung und naturnaher Gewässerentwicklung besser funktionieren kann, werden vom Freistaat Sachsen über das ELER-Programm AUK-Fördermaßnahmen für Landwirte angeboten, die zu einer gewässerschonenderen Landbewirtschaftung beitragen. Eine dieser AUK-Maßnahmen, die ab dem Jahr 2023 angeboten wird, ist die Anlage von „Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation“. Dadurch soll auf landwirtschaftlich genutzten gewässerbegleitenden Flächen ein dauerhafter standorttypischer Gehölzbestand entwickelt werden. Da dann auf diesen Flächen keine Landwirtschaft mehr betrieben werden kann, werden die dauerhaften finanziellen Einbußen für den Bewirtschafter durch entsprechend hohe Prämienzahlungen im 5-jährigen Verpflichtungszeitraum ausgeglichen. Durch die Ausweisung der Sukzessionsstreifen als Landschaftselemente, kann der Landwirt zudem weiterhin die Basisprämie aus der EU-Agrarförderung erhalten.

Damit diese Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation ihr Ziel bestmöglich erreicht, wurde eine Fachempfehlung erstellt. Diese enthält Hinweise wie die Sukzession zielgerichtet initiiert und begleitet werden kann. Die Vernetzung von Akteuren aus der Landwirtschaft, der Kommunalverwaltung, den Umweltverbänden und Landesbehörden kann dazu beitragen, in dem z.B. Initialpflanzungen durch Verbände nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden und dem Landbewirtschafter auf den geförderten Streifen angelegt werden.

Zu beachten sind dabei aber auch die Fördervoraussetzungen, die erfüllt sein und eingehalten werden müssen, damit die Landwirte die Förderprämien beanspruchen können.

Grundsätzlich ist eine bodenschonende Landbewirtschaftung auf den Flächen zu empfehlen, da Erosionsschutz ein wichtiger Beitrag ist, um mögliche Einträge von Feinmaterial und Nährstoffe in die Gewässer zu vermeiden.

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 44: Oberflächenwasser, Wasserrahmenrichtlinie

Dr. Bernd Spänhoff

Telefon: 0351 8928-4400

Telefax: 0351 8928-4099

E-Mail: Bernd.Spaenhoff@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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