Gewässerunterhaltung
Ziel der Gewässerunterhaltung ist es, oberirdische Gewässer in ihrer natürlichen Funktionsweise zu unterstützen. So können die Gewässer bestmöglich als natürliche Lebensgrundlage erhalten werden.
Die Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und die Entwicklung oberirdischer Gewässer, § 39 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz. Diese Norm enthält auch Beispiele für Maßnahmen der Gewässerunterhaltung:
- Unter Gewässerpflege fallen klassische Maßnahmen der Gewässerunterhaltung wie etwa die Erhaltung des Gewässerbettes, die Erhaltung der Ufer und die Erhaltung der Schiffbarkeit des Gewässers.
- Zur ökologisch orientierten, naturschonenden Gewässerentwicklung gehört die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers. Die Gewässerentwicklung leistet damit einen wichtigen Beitrag dazu, die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen: einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer. Die Orientierung der Gewässerunterhaltung an den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie ist auch in § 31 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes verbindlich festgelegt.
Ergänzende Beispiele für Maßnahmen der Gewässerunterhaltung enthält das Sächsische Wassergesetz in § 31 Absatz 1.
Wer für die Gewässerunterhaltung zuständig ist, regelt § 32 Absatz 1 Sächsisches Wassergesetz. Danach ist der Freistaat Sachsen für die Unterhaltung von Gewässern erster Ordnung zuständig. Es handelt sich dabei um die Gewässer, die in Anlage 1 des Sächsischen Wassergesetzes aufgelistet sind. Für die übrigen natürlichen Gewässer, die Gewässer zweiter Ordnung, sind in der Regel die Gemeinden oder Gewässerunterhaltungsverbände zuständig. Künstliche, also von Menschen geschaffene Gewässer sind von demjenigen zu unterhalten, der das Gewässer angelegt hat. Die Elbe als Bundeswasserstraße wird von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes unterhalten.
Um die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung zu unterstützen, hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft eine Handreichung herausgegeben, in der die Rechtslage aufgezeigt und fachliche Empfehlungen für ein planvolles und effektives Vorgehen bei der Gewässerunterhaltung gegeben werden.